Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
KFZ Sachverständigen Büro Thomas Linsmaier
Vockestr. 42, 85540 Haar
§1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem
KFZ Sachverständigen Büro Thomas Linsmaier, Vockestr. 42, 85540 Haar
– nachfolgend „Sachverständiger“ –
und seinen Auftraggebern.
Als Auftraggeber gelten sowohl Privatkunden (Verbraucher) als auch Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, insbesondere Autohäuser, Fuhrparkbetreiber, Werkstätten und Versicherungen.
§2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die unabhängige, neutrale und fachgerechte Erstellung von:
- Unfall- und Schadengutachten
- Fahrzeugbewertungen (Kauf / Verkauf)
- Leasingrücknahmebewertungen
- Oldtimerbewertungen
- Gutachten für Autohäuser, Firmen und Versicherungen
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des Fahrzeugzustandes zum Zeitpunkt der Besichtigung und der aktuellen Marktlage.
§3 Auftragserteilung und Vertragsschluss
Der Auftrag kann schriftlich, per E-Mail oder telefonisch erteilt werden und gilt als verbindlich, sobald der Sachverständige mit der Leistungserbringung beginnt oder den Auftrag bestätigt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Gutachtenerstellung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.
§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat:
- alle relevanten Unterlagen bereitzustellen,
- Zugang zum Fahrzeug zu ermöglichen,
- bekannte Vor- oder Altschäden anzugeben.
Unrichtige oder unvollständige Angaben gehen nicht zu Lasten des Sachverständigen.
§5 Durchführung des Auftrags
Der Sachverständige führt den Auftrag persönlich und nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen Richtlinien aus.
Zur Beweissicherung und Dokumentation dürfen digitale Foto- und Aufzeichnungsgeräte verwendet werden.
§6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Das Honorar richtet sich nach der vereinbarten Vergütung oder der jeweils gültigen Honorartabelle.
(2) Sofern nicht anders vereinbart, ist das Honorar mit Auftragserteilung fällig.
(3) Der Auftraggeber ist zur Zahlung auch dann verpflichtet, wenn das Gutachten aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht vollständig fertiggestellt werden kann.
(4) Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
§7 Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)
(1) Verbrauchern steht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Der Auftraggeber verlangt ausdrücklich, dass der Sachverständige vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt.
(3) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass das Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt (§ 356 Abs. 4 BGB).
Für Unternehmen (§ 14 BGB) besteht kein Widerrufsrecht.
§8 Kündigung
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen.
Im Falle der Kündigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen vollständig zu vergüten.
§9 Haftung
(1) Allgemein
Der Sachverständige haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Verbraucher
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Sachverständige nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Unternehmen (B2B)
Gegenüber Unternehmen haftet der Sachverständige nicht für einfache Fahrlässigkeit, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten betroffen sind.
Eine Haftung für Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenen Gewinn oder Entscheidungen auf Grundlage des Gutachtens ist ausgeschlossen.
§10 Gutachtenverwendung und Urheberrecht
Gutachten und Unterlagen sind ausschließlich für den vereinbarten Zweck bestimmt.
Eine Weitergabe an Dritte oder anderweitige Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung des Sachverständigen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
§11 Gewährleistung
Bei berechtigten Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf kostenlose Nachbesserung.
Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
§12 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß DSGVO.
Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Webseite zu entnehmen.
§13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Sachverständigen.
